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Wie gerecht ist Martin Schulz?

von Matthias Schüssler

Der frisch gekürte SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hat das Kernthema der Sozialdemokraten – die soziale Gerechtigkeit – wiederbelebt und in den Umfragen die CDU teilweise hinter sich gelassen; und auch die Werte der GRÜNEN haben unter der neuen Popularität des “Mannes aus Würselen” deutlich gelitten. Gerade im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik verspricht er Verbesserungen für die “hart arbeitenden Menschen” und eine Reform des von Rot-Grün eingeführten “Hartz 4”-Systems. Damit weckt er Erwartungen bei Millionenn von Wähler*innen, welche unter einem verschärften Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit und prekären Beschäftigungsverhältnissen in den letzen Jahren gelitten haben. Doch sind diese Pläne so neu und sozial wie sie auf den ersten Blick scheinen?

Hart arbeitende Menschen“: Normalarbeitsbiografie als überholtes Ideal

Rhetorisch scheint sich Martin Schulz an Bill Clinton zu orientieren, sein (Schulz)-Mantra der „hart arbeitende Menschen, welche Steuern bezahlen und sich an die Regeln halten“ ist praktisch eine Kopie des Slogans „(people who) work hard and play by the rules“ aus der US-Wahlkampagne von 1992. Eben jene Menschen mit Normalarbeitsbiografie (Schulabschluss, Berufs-Ausbildung, sicherer Arbeitsplatz mit Tarifbindung) hat Martin Schulz als wiederkehrende SPD-Wähler*innen im Blick.

Zwar hat (noch) die Mehrzahl der Arbeitnehmer in Deutschland diese Normalarbeitsbiografie vorzuweisen, allerdings sind durch Globalisierung und Jahrzehnte der Arbeitsmarktliberalisierungen (auch unter Rot-Grün!) die Zahl der atypischen Beschäftigungen, d.h. Arbeitnehmer in Teilzeit, in Leiharbeit oder in Minijobs, gestiegen. Zwischen 20-40%1 2liegt dieser Wert (je nach Defintion) und haben niedrigere Löhne, niedrige soziale Absicherung und geringe Arbeitsrechte gemein. Die sprichwörtliche „Brasilianisierung des Lebenslaufs“ ist in Deutschland bei Millionen von Menschen Realität, schaut man sich allerdings die Pläne von Martin Schulz an, scheinen für die SPD eben jene nicht mehr zu den „hart arbeitenden Menschen“ zu gehören.

Lohnerhöhungen sind Sache der Tarifpartner

In der Talkshow „Anne Will“ am 29. Januar 20173, bei der Martin Schulz in den Genuss eines Einzelinterviews kam, versprach er höhere Löhne und einen ebenso höheren Mindestlohn, ohne konkrete Zahlen zu nennen. Die Aussage wurde gerade von Geringverdienern, welche seit Jahren rückläufige Reallohnentwicklungen zu erleiden hatten, sehnlich erhofft, Nur kann leider ein Bundeskanzler Schulz keine Lohnerhöhungen anordnen, sie sind nach wie vor Sache der Tarifpartner, sprich Arbeitgeber und Gewerkschaften verständigen sich darauf. Beim Mindestlohn bestimmt die sogenannte Mindestlohnkommission, bestehend aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaftlern, die Höhe, gerade um keinen politischen Überbietungswettbewerb der Parteien darüber zu ermöglichen. Das sollte dem gestandenen Sozialdemokraten aus Würselen eigentlich bekannt sein.

Schulz: Qualifizierung nur für Arbeitslosengeld-1-Bezieher

Die SPD will ein “Recht auf Weiterbildung” einführen, wer sich an solchen Qualifizierungsmaßnahmen beteiligt, soll für diese Zeit das neue Arbeitslosengeld Q beziehen. Dies gilt allerdings nur für Bezieher des ALG1. Der gut ausgebildete Facharbeiter hat bei der aktuell sehr guten Arbeitsmarktsituation geringe Schwierigkeiten einen neuen Job zu finden, eine Qualifizierung würde ihn eher länger aus dem Arbeitsmarkt heraushalten. Zum zweiten besteht die Gefahr, dass ältere Arbeitnehmer die Maßnahmen nur annehmen, um das ALG1 zu verlängern und anschließend in die Rente zu wechseln.

Auf der anderen Seite haben allerdings knapp 60 Prozent der Arbeitslosen in der Grundsicherung (ALG2) keine Berufsausbildung, sowie 20% keinen Schulabschluss.4 Für sie gilt der Grundsatz „Vermittlung vor Qualifizierung“ und sind bei erneuter Arbeitslosigkeit mit dem wiederkehrenden Problem der mangelhaften Qualifikation konfrontiert. Bei dieser Gruppe hätte eine Aus- und Weiterbildung langfristig einen nachhaltigeren Erfolg.

Hartz 4 – Höhe? Keine Angabe, dafür sollen Sanktionen bleiben

Ob, und wenn ja, wie der ALG2-Regelsatz aussehen soll, bleibt die SPD bisher schuldig. Die bisherigen 409 Euro monatlich (zzgl. Miete und Nebenkosten) hinken durch das Warenkorbmodell der Lebenshaltungskosten regelmäßig der Realität hinterher. Sprich, ALG2-Empfänger haben heute schon weniger im Geldbeutel als ihnen eigentlich zusteht. Kritiker bemängeln seit jeher, dass das eigentliche Existenzminimum höher ausfällt, zugleich zehren die steigenden Mieten in den Ballungszentren am Regelsatz.

Dieses Existenzminimum kann durch Sanktionen (z.B. bei Versäumnissen) des Jobcenters reduziert bis gänzlich gestrichen werden. Ob diese Praxis mit dem Sozialstaatsprinzip und der Menschenwürde in Einklang zu bringen ist, wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären müssen, ein Ruhmesblatt ist es in keinem Fall.

Einem Ende dieser Sanktionen für ALG2-Empfänger hat Martin Schulz eine Absage erteilt, so sagte er der Rheinischen Post: “Bei den Sanktionen geht es ja nicht um Schikanen”, vielmehr gehe es darum, “dass sich selbstverständlich auch Bezieher von Hartz IV an bestimmte Spielregeln halten und etwa verabredete Gesprächstermine einhalten”.5

Schulz´ Pläne zementieren das Zwei-Klassen-System für Arbeitslose

Die SPD will den Schrecken vor dem Hartz 4-Systems für die von Abstiegssorgen gebeutelten Mittelschicht nehmen, in dem sie die ALG1-Ansprüche und -Bezüge erhöht bzw. verlängert, Schonvermögen anhebt und Qualifizierungsangebote macht. Die Angst, dass man als ehemals gutverdienender Facharbeiter nach 12 Monaten am Existenzminimum landet, soll dadurch genommen werden. Darin liegt ein Kernpunkt der “Anerkennung der Arbeits- und Lebensleistung”, dass geleistetet Beitragjahre in die Sozialversicherung länger zum Tragen kommen.

Die mantraartige Ansprache von Martin Schulz an die „hart arbeitenden Menschen“ verkommt hingegen zur Drohung für jene, welche nicht in das Raster einer Normalarbeitsbiografie passen: Alleinerziehende, deren Arbeitssuche wegen der Kinder erfolglos blieb; Leiharbeiter, welche nach sieben Wochen im Job wieder auf der Straße stehen oder Menschen, welche im Hartz IV-Bezug stecken, werden vom Füllhorn der Wohltaten verschont. Gerecht ist das nicht.

 

SPD-Vorschlag Grünen-Vorschlag
Anspruch auf ALG1 Wer in drei Jahren mindestens 10 Monate sozial-versicherungspflichtiger Beschäftigung nachging. Bereits nach 4 Monaten sozial-versicherungspflichtiger Beschäftigung.
Bezugsdauer ALG1 Erhöhung von maximal 24 Monaten auf maximal 48 Monate (bei Qualifikationsmaßnahme) Keine Verlängerung
Schonvermögen ALG2 Erhöhung von 150 auf 300 Euro pro Lebensjahr (nur wenn vorher ALG1 bezogen wurde) Erhöhung der Vermögensfreibeträge
Höhe ALG2 Keine konkrete Aussage Neuberechung gefordert
Sanktionen bei ALG2 Sanktionen bleiben bestehen Sanktionen sollen abgeschafft werden
Krankenkasse Paritätische Beteiligung an den Kosten bei Beibehaltung von GV und PV. Grüne Bürgerversicherung für alle (auch für Beamte, Selbstständige und Gutverdienende).

Nachtrag vom 1. Mai 2017

Martin Schulz hat am 30.04. angekündigt, die Arbeitgeber bei der paritätischen Beteiligung an den Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zu beteiligen. Der gesetzlich festgelegte Kassenbeitrag liegt bei 14,6 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Davon zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte. Da der Anteil der Arbeitgeber aber bei 7,3 Prozent eingefroren ist, müssen die Versicherten zusätzliche Kosten der Kassen über Zusatzbeiträge alleine tragen. Diese variieren von Kasse zu Kasse und liegen derzeit im Schnitt bei knapp 1,1 Prozent.

Die Kosten für die Gesundheitsversicherung je gleich zu verteilen ist ein richtiger Schritt, allerdings bleibt offen, ob sich die SPD zu einer Bürgerversicherung für alle auf ihrem Programmparteitag durchringen kann.


1Hans-Böckler-Stiftung: https://www.boeckler.de/wsi_5859.htm

2Süddeutsche Zeitung. Atypische Beschäftigungsformen Anteil regulärer Jobs nimmt ab: http://www.sueddeutsche.de/karriere/atypische-beschaeftigungsformen-anteil-regulaerer-jobs-nimmt-ab-1.2444856

4Handelsblatt vom 21. März 2017: “Ungerecht” – Gastkommentar von Brigitte Pothmer für das Handelsblatt: http://www.pothmer.de/arbeitsmarktpolitik/2017/032017/ungerecht-gastkommentar-fuer-das-handelsblatt.html

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